Leider Ja – Das neue Geldspielgesetz kommt

Verlieren gehört zum Spiel. Bei einer Schweizer Volkabstimmung, bei welcher das Volk deutlich für das neue Geldspielgesetz votiert, gilt es den Willen zu respektieren. Anders als bei den EU-Staaten, konnte der Spieler oder der Bürger direkt entscheiden und leider wurde ein Gesetz, welches die Lotterien und Casinos in einer geschlossenen Gruppe mit den besten Häppchen zusammen gewürfelt wurde, angenommen.

Das neue Geldspielgesetz kommt. Ich erwarte die Netzsperren per 1. Januar 2019. Ein Datum wurde vom Bundesrat jedoch noch nicht publiziert.

Spielsucht Sozialfälle tragen die Gemeinden

Die zusätzlichen Onlinemillionen streicht zur Hälfte unter anderem die AHV ein. Die Sozialfälle tragen jedoch die Gemeinden mit den Süchtigen. Momentan beträgt der Schaden 600 Millionen Schweizer Franken.
Sollte sich hier der Schaden vergrössern ist dieses Gesetz nicht sozialverträglich.

Die Schweizer Casinos haben sich durchgesetzt. Vor ziemlich einem Jahr hat sich hier schon die Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga mit demselben Satz versprochen und wollte in in der Sendung des SRF “Arena” nichts mehr davon wissen. “Als ehemalige Konsumentenschützerin sei ihr der Spielerschutz wichtig”, monierte sie ebenfalls. Facebook Video hier.

Bisher hat sie sich jedenfalls nur auf der Seite der Casinos und derjenigen der Lotterien gezeigt. Solange ich über Swisslos.ch für 840 Schweizer Franken für einen Tipp im Internet (oder wesentlich mehr am Kiosk) für ein reines Glückspiel einsetzen kann, ohne dazu befragt werde ob ich mir das leisten kann, dann frage ich mich wo hier bitte der Spielerschutz greift.

Konsumentenschutz:

Bei Glücksspielen nicht erwünscht

Solange Prävention so definiert wird, dass die Anbieter ihre besten Kunden selbst kontrollieren müssen, habe ich ein Problem und ist nicht glaubwürdig! So wird im Swisscasino Zürich einem Automatenspieler momentan sogar ein Kissen gebracht, dass er während dem Spiel Essen kann. Am Automaten. Ist damit der Prävention gedient?

Wenn man dann noch einen hohen Gewinn erzielt, erscheinen drei bis vier gross gewachsene Casinoangestellte, welche im Hinterzimmer dann den Gewinn ausbezahlen. Natürlich schön aufgeteilt in Gewinn und erwartetes Trinkgeld. Da muss man schon stark sein um keines über 1000 Franken zu geben, welches nicht in die AHV abgeführt wird, sondern in das Provisionslohnsystems des Casinos. Vor allem dann, wenn dann noch das Damoklesschwert des Hausverbots darüber prangert.

Neben der Spielprävention gibt es daher auch noch andere Themen: Zum Beispiel den Konsumentenschutz auch bei den Glückspielen zu installieren. Zwar gibt es eine Eidgenössische Spielbanken rudimentäre Kontrolle. Aber wie bitte soll sich ein Spieler gegen Betrug und Nötigung im Casino wehren?

Das Casino gewinnt immer, auch darum
weil die Spieler ihre Rechte nicht kennen.

Meiner Meinung nach müsste eine unabhängige Ethikkommission diese Arbeit übernehmen. Ein Blog wie dies funktionieren soll, findest du hier.

Wenn ich sage unabhängig meine ich unabhängig!

Heute ist es nämlich durchaus “normal”, das zum Beispiel die Spielsuchtprävention direkt vom Casino unterstützt wird. Ein Beispiel dafür ist Careplay  welches von den Casinos Baden, Luzern, Bern und Neuenburg getragen werden. Auch der Spielautomatenhersteller Novomatic hat jemanden eingestellt, welcher sich um die Spielprävention kümmert.

Leider schwebt mir hier Schlimmes vor. Die Spielprävention wird absurdum geführt, wenn sie von den Anbietern direkt unterstützt wird.

Die bessere Lösung – Der aktive Spielerschutz:

Fairer wäre es, wenn die 0,5 Prozent Gewinnabgabe in einen aktiven Spielerschutz investiert wird. So sind die Casinos diese Konklusion los. Die Prävention mit einer aktiven unabhängigen Expertengruppe organisiert, welche in den Casinos vor Ort operiert.

Ein aktiver Spielerschutz gilt dann auch bei privaten Pokerveranstaltungen und bei anderen Glückspielen. Lotto- oder Losverkäufe sind ebenfalls von diesem Vorschlag betroffen, welcher durch die Gemeinden, welche schlussendlich die Sozialhilfe für Spielsüchtige bereitstellen, reguliert wird.

Hierfür wäre jedoch eine Volksinitiative nötig.

Folgende Massnahmen würden zu einem sozial verträglichen Spielerschutz beitragen, ohne dass das jetzige Geschäft der Glückspielanbieter beeinträchtigt wird:

  • Registrierung sämtlicher Umsätze bei Glückspielen von in der Schweiz wohnhaften Personen mit einer monatlichen Freigrenze z.B. von Fr. 500.– . Dies gilt auch für Onlineangebote.
  • Über der Freigrenze ist eine «Spielerkarte» nötig, welche die Wohngemeinde die Verlustlimiten verwaltet. So kann die Gemeinde zum Beispiel nach vorhandenen finanziellen Gegebenheiten (wie die Steuererklärung) agieren. Sozialbezüger oder Steuerzahlungssäumer werden in Verantwortung der Wohngemeinde heraus reguliert.
  • Auf die Spielerkarte werden Spielgewinne verbucht, und die Limite dann ohne Einwirkung der Wohngemeinde nach oben angepasst. Regulierte Auszahlungen im Rahmen der Geldwäsche werden abgebucht, respektive die Limite wieder nach unten angepasst.
  • Diese Regelung gilt nicht für Konsumenten welche nachweislich im Ausland wohnen. Eine Vereinbarung mit anderen Ländern mit einem Doppelbesteuerungsabkommen auf Spielgewinne ist wünschenswert.

Das neue Geldspielgesetz kommt und ist nicht besser, weil der Spielerschutz nicht verbessert wird.

Cheers

Martin Bertschi

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