Die Zukunft von Poker in der Schweiz – Die neue Geldspielverordnung

Die neue Geldspielverordnung habe ich schlimmer erwartet. Trotzdem wird mit bei den Casinos in der Schweiz, Pokerturniere oder Cashgames immer weniger geben. Mit den neuen Bestimmungen wird nämlich auf ein neues Pferd gesetzt: Das Internet.

Der Heimatschutz für die Schweizer Casinos wurde installiert.

Ausgrenzung von Konkurrenz, niedrige Steuern auf das Onlinespiel; die Casinos werden noch reicher!

Unter dem Vorwand, dass das Geldspielgesetz jetzt auch das Internet betrifft, soll es jetzt auch für die kommenden Jahre funktionieren. Der Clou daran ist, dass ein legaler Onlineanbieter nur sein kann, wer auch ein Casino in der Schweiz betreibt. Natürlich steht darin, dass sich jemand bewerben darf, welcher nachweisen kann, dass er einen guten Ruf zum Betrieb eines Onlinecasinos besitzt. Sprich: Die bestehenden Casinos können ohne grosse Hürden ein Glücksspielangebot anbieten. Neue Anbieter haben es viel schwerer, weil sie ihren «guten Ruf» beweisen müssen.

So hat zum Beispiel Pokerstars bei den Spielern einen guten Ruf. Sie dürfen diesen jedoch betreffend Qualität ihres bestehenden Spielangebots in der Schweiz keinen guten Ruf erwarten. Auch die Rettung von Spielerguthaben (causa Fulltilt Poker), ist da kein Kriterium, weil sie in den letzten fünf Jahren Glückspiele in der Schweiz auf ihrer Plattform zuließen. Wer in der Grauzone operierte, hat kein Recht auf Marktöffnung. Darunter leidet die Vielfalt, die Qualität und schliesslich der Konsument. Sie können noch bis zum 30.06.2019 operieren (Galgenfrist Blog vom 8.11.2018) .

Mehr Umsatz für die Aktionäre der Casinobetreiber, bei weniger Personalaufwand.

Ein Onlinecasino kostet gerade einmal die Hälfte an Steuern.

Mit den neuen Internetbestimmungen kommen auch zusätzlich Steuern rein. Doch ein Betreiber welcher einen Bruttospielertrag im Internet von 80 Millionen Schweizer Franken erwirtschaftet, bezahlt davon lediglich 24,5 Prozent Steuern. Das sind im Live-Vergleich mit umsatzstärksten Grandcasino Montreux, mit einem Bruttospielertrag 2017 von über 73 Millionen Schweizer Franken und einem Abgabesatz von 53.83% nicht einmal die Hälfte an Steuerprozenten!

Will heissen: Der Betrieb von Internetglücksspielen wird viel lukrativer sein, als der Betrieb eines Casinos, weil viel weniger Steuern abzuführen sind.

Ich erwarte deshalb, dass die bestehenden Casinos vermehrt ihren Fokus aufs Internet legen, und das Livespiel aussen vorlassen. Deshalb wird Poker in Casinos eher verschwinden, als eine Renaissance erleben.

Poker ausserhalb der Casinos

Nun ja, da wären ja noch die Privatanbieter, welche das neue Geldspielgesetz zulässt, und hier gibt die neue Geldspielverordnung Aufschluss.

Was für Schweizer Pokerspieler relevant ist, einmal kurz erläutert:

  • Kleine Pokerturniere dürfen ausserhalb von Casinos, bei einem Veranstalter mit einer kantonalen Bewilligung für Kleinspiele, stattfinden. Turniere ohne Gebühren im Freundeskreis bleiben erlaubt.
  • Die Auszahlung der Gewinne pro Turnier darf höchstens 20’000 Schweizer Franken betragen.
  • Das Buyin pro Turnier (ohne Gebühren), ist auf 200 Franken limitiert.
  • Ein Spieler darf pro Tag bei Privatveranstaltern höchstens 300 Franken (exklusive Gebühren) einsetzen
  • Regelmässige Turnierveranstalter müssen ein Konzept zur Spielprävention vorlegen wobei dort Casinosperren nicht gelten.
  • Cashgamepartien ausserhalb der Casinos bleiben verboten, es sei denn sie finden im Freundeskreis ohne Rake statt.
  • Mögliches Startdatum von Turnieren ausserhalb von Casinos: 1. Januar 2019.
  • Spielgewinne sind steuerpflichtig

Mir gehen Bestimmungen der neuen Geldspielverordnung zu wenig weit. Auf der einen Seite bietet das neue Geldspielgesetz dem Spieler keinen Konsumentenschutz. So darf der Veranstalter so viel Eintritts- und Rakegebühren, Stuhlmieten und Getränkepreise verlangen, wie es ihm behagt.

Ein Leben als «legaler» Profipokerspieler ist in der Schweiz mit dem neuen Geldspielgesetz nicht möglich»

Ausblick 2019

Rein rechnerisch machen 150 Franken Turniere für einen privaten Pokerturnierveranstalter Sinn, welche mit einer Reentryoption ausgestattet sind. So würde man die 300 Franken Tages-Schallmauer nicht durchbrechen aber könnte dann zweimal Gebühren kassieren; in der Höhe von ca. 30, respektive 60 Franken. Inklusive Anfahrt und Konsumation kommt man dann als Spieler leicht auf 100 Franken Nebenkosten pro Tag.

Auch die Zusammenarbeit mit den Suchtpräventionsstellen ist in der neuen Geldspielverordnung nicht festgeschrieben. So wurde auch eine Erhöhung von einem halben Prozent abgelehnt. Einen aktiven Spielerschutz, so wie ich ihn mir wünsche, wird vermutlich immer nur ein Traum bleiben. Leider.

Trotzdem ist die Geldspielverordnung besser ausgefallen als angenommen. Immerhin darf ausserhalb der Casinos wieder gepokert werden. Auch wenn sich es für mich nicht rechnet, weil ich die Nebenkosten wie Rake, Anfahrt und Konsumationskosten nicht «schlagen» kann, ist es immerhin eine Option, welche ich als Freizeitalternative akzeptiere.

Ich wünsche mir von allen zukünftigen Pokeranbietern faires Spiel.

Cheers

Martin Bertschi

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Weiterführende Links:

Geldspielverordnung vom 8. November 2018 (PDF 213KB)