Neues Geldspielgesetz kommt per 1. Januar 2019 – Galgenfrist für Onlinepoker

Mit dem neuen Geldspielgesetz in der Schweiz heisst es Game Over für ausländische Onlineanbieter aus der Casino-, Poker, oder Sportwettenbranche. Legale Anbieter müssen zwanghaft ein physisches «Betoncasino» betreiben, und haben ihren Sitz in der Schweiz. Wer bis jetzt wie Pokerstars, Bet365, etc. in der Grauzone agierte, wird selbst auch für eine Korporation mit einem bestehenden Casino, die nächsten fünf Jahre aussen vorgelassen.

Die etablierten Onlineanbieter verabschieden sich später:

Onlineanbieter wie Pokerstars und Partypoker können noch bis zum 30. Juni 2019 auf dem Schweizer Markt auftreten.  Dies ist die Galgenfrist für Onlinepoker.

Die kleine Schweiz riegelt sich mit dem neuen Geldspielgesetz ab. So wird es im Onlinebereich vorerst mit kleinen Spielerpools bei Onlinepoker zu rechnen sein. Zwar werden im Ausland wohnende Spieler zugelassen, aber vermutlich wird es hier die kleine Schweiz sehr schwer haben.

Heute hat der Schweizer Bundesrat den Fahrplan kommuniziert. Das neue Geldspielspielgesetz tritt definitiv am 1. Januar 2019 in Kraft. Für Onlinespiele gilt das Verbot ein halbes Jahr später. Der Grund dafür ist, dass die Casinos mit ihren Onlinespielen noch nicht soweit sind und vermutlich auch die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK), mit den Kontrollmassnahmen auch noch daran arbeiten muss.

Onlineangebot schon fertig? – Denkste!

Das Nachrüsten der Schweizer Casinos und Kontrollinstanzen dauert länger als erwartet.

Zudem ist die Umsetzung betreffend dem Spielerschutz eine kompliziertere Angelegenheit als angenommen. Pokerturnierveranstalter, welche regelmässig Spiele anbieten, müssen nämlich je nach Kantonsauflagen, verschiedene Kriterien bezüglich des Spielerschutzes erfüllen. Es ist nicht klar ob dieselbe bestehende Datenbank verwendet werden kann.

Auch wurde kommuniziert, was wir vorher schon wussten: Pokerturniere ausserhalb dürfen nur maximal 200 Franken kosten und eine Gewinnsumme von 20’000 Schweizer Franken veranschlagen. Faktisch ist es einem Pokeranbieter nicht erlaubt mehr als hundert Spieler in einem 200 Franken Turnier zuzulassen.

Überraschend ist, dass die Verordnung pro Pokerveranstalter mehrere Turniere mit einer Maximalgewinnsumme von 30’000 Schweizer Franken zulässt. Es ist jedoch pro Spieler auf einen Spieleinsatz von insgesamt 300 Schweizer Franken pro Tag limitiert. Dazu kommt die Rake, welche der Veranstalter selbst bestimmen kann.

Dasselbe gilt übrigens auch für den Onlinespielerschutz, wo jetzt eine weitere Stufe dazu kommt. Rein rechtlich gesehen, haben sich die Gegebenheiten betreffend der Beschränkungen ausgeweitet und verändert. So ist die Casinosperre vielleicht von einem Arbeitgeber angeordnet. Oder der Spieler hat sich aus anderen Gründen, welche nichts mit der Spielsucht zu tun haben, selber gesperrt.  Neu gilt der Spielerschutz auch auf Lotteriespiele.  Leider steht über die Umsetzung und die dann gültigen Sperren wenig.

Sicher ist jedoch, dass die heute etablierten Onlineanbieter im Sommer 2019 dichtmachen. Auch wird bei den börsennotierten Unternehmen kein Verstoss gegen nationale Auflagen geben, weil sie sonst anderweitig Probleme bekommen. Spieler mit Wohnsitz in der Schweiz sind nicht mehr akzeptiert. Technisch könnte man über einen Proxyserver weiterspielen, jedoch wird es dann mit der Auszahlung schwierig. Schweizer Konten werden von seriösen Anbietern betreffend der Auszahlung nicht mehr akzeptiert.

Ab 2019 steckt die Schweiz in der Online Pokerwüste:

Falls es ein Pokerangebot ab 2019 der Schweizer Casinos geben wird, wird es schwer genügend Spieler zu finden.

Galgenfrist für Onlinepoker

So wird die Aufforderung zur letzten Überweisung von den etablierten vermutlich am im zweiten Halbjahr 2019 kommen. Ab diesem Datum heisst es dann: Ende der Galgenfrist für Onlinepoker in der Schweiz – wie geht es weiter und vor allem: Gopferdeckel, wo sind meine Gegner?

Interessante Neuerungen bringt jedoch die neue Geldspielgesetzverordnung mit sich. So werden neu Grossspiele erlaubt, welche vor allem auf Sportwetten und Geschicklichkeitsautomaten abzielen. So könnte also der alte gute Spielsalon wie man ihn früher kannte, mit dem neuen Geldspielgesetz, eine Wiederauferstehung feiern.

Cheers

Martin Bertschi

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Weiterführende Links:

Medienmitteilung vom 8.11.2018 des Bundesrates