Kassensturz: Online-Glücksspielsucht Zunahme
Die Online-Glücksspielsucht Zunahme während der Corona Pandemie, ist stark steigend. Präventionsstellen leisten zurzeit einen erheblich höheren Beratungsaufwand. Im Verborgenen wird immer und überall gezockt und das neue Geldspielgesetz greift nicht, weil die Casinos ihre besten Kunden sperren müssten. Ein Widerspruch.
Ist dies die Interpretation der Schweizer Casinos von Spielerschutz?
Heute ist vieles technisch regulierbar: Wenn ich mich bei einem Onlinecasino anmelde, dann kann ich mir selbst eine Limite für das Onlinespiel (z. B. 15’000 CHF) setzen. Diese wird nicht hinterfragt ob ich mir das leisten kann und meine Kinder genug zum Essen haben. Zudem kann diese Limite in den meisten Fällen, grundlos und beliebig innert 24 Stunden ohne Rückfrage des Onlinecasinos angepasst werden.
Die Zeche für die Online-Glücksspielsüchtigen zahlt der Steuerzahler!
Immerhin greift der Kassensturz Beitrag vom 23. März 2021 das ruinöse Problem Online-Glücksspielsucht Zunahme auf. Dass sich Spieler Durchschnitt mit 85’000 Schweizer Franken verschulden, lässt den einen oder anderen Schweizer Bürger, welcher 2017 für das neue Geldspielgesetz mit Ja gestimmt hat, aufhorchen. Diese fallen alle in die Sozialhilfe, welche nicht die Casinos bezahlen, sondern der Wohnort; schlussendlich genau der Nichtsüchtige mit seinen Steuergeldern.
Die Zeche für die Online-Glücksspielsüchtigen zahlt der Steuerzahler!
In Pandemiezeiten fliessen bei den Medien weniger Werbegelder. Da kommt der Onlinecasinoboom gerade recht und dort wird massiv mehr geworben. Meist sogar ohne den Hinweis, dass Glücksspiel süchtig machen kann.
Bei Jackpots.ch kann ich per Banküberweisung bis zu 100’000 CHF einzahlen.
Zudem kann man nur in einem Spiel 150’000 CHF setzen!
(Quelle Homepage Jackpots.ch 24.03.2020)
Der Kassensturz ist zu wenig kritisch – Der Beitrag (Link) thematisiert hauptsächlich die Onlinecasino Werbung und liefert keine Lösungsansätze.
Es ist dem Schweizer Fernsehen trotzdem hoch anzurechnen, dass wenigstens nur das Thema aufgegriffen wird. In anderen Medien herrscht bis heute eine Informationsarmut, welche lieber den Mund halten und die Werbegelder der Schweizer Onlinecasinos einstreichen.
Die Casinovertreter tauchen nicht einmal im Studio auf – Es gibt ja auch keinen Bedarf
Das vielgesehene Konsumentenmagazin «Kassensturz» schafft es nicht einmal, einen Casinovertreter ins Studio zu bewegen. Zu hoch ist die Angst vor einem Gesichtsverlust. Immerhin wurde der Experte, Professor Dr. Hansjörg Znoj, welcher mit der eidgenössischen Spielbankenkommission zusammenarbeitet, interviewt.
Dem Psychologie Professor von der ESBK wird gerade einmal eine Frage zur Spielsucht gestellt: Etwas dürftig, wenn man einen Psychologen zu einem Spielsuchtthema im Studio interviewt und ihn lediglich zum Punkt, ob man die Sperre zu spät ansetze, befragt. Hier antwortet der Experte der ESBK im Sinne des Schweizerischen Casinoverbands und verneint er diese Frage.
Kein Thema zu möglichen psychologischen Lösungsansätzen durch für die Casinos, welche gesetzlich verpflichtet sind, ihre eigenen Spieler selbst zu kontrollieren. Daher beziehen sich seine Antworten fast nur auf die Legalität durch das neue Geldspielgesetz.
Lösungsansätze zur Verhinderung von exzessivem Online Glücksspiel
Dabei gäbe es so viele Ansätze, wie die Spieler durch einfache technische Mittel nur schon im Ansatz geschützt werden können:
Keine Lösungsansätze zu besserem Spielerschutz von den Casinos
Dies sind in unserem heutigen Computerzeitalter einfach umzusetzende Massnahmen. Doch sträuben sich die Onlinecasinos genau vor solchen Schritten, weil sie einen Nachteil befürchten. Sie rechtfertigen sich mit Argumenten wie: «dies ist in der Glücksspielbranche doch normal».
Nicht besser als die illegalen Onlinecasinos.
Und mit diesen fiesen Tricks machen auch die in der Schweiz illegalen Onlinecasinos ihre Kohle. Doch wollten die Schweizer Casinos es mit dem neuen Geldspielgesetz nicht sicherer machen für die Schweizer Bürger?
Bis heute wurde von den Betreibern kein Vorstoss gemacht, Spielsüchtige, also ihre besten Kunden zu schützen. Gesetzlich sind sie dazu verpflichtet.
Für Lösungsansätze besteht kein Interesse, auch nicht von der ESBK mit einer Verordnungsanpassung.
Hier nochmals mein Vorschlag (Link) zum aktiven Spielerschutz, welchen ich schon im Jahr 2019 gemacht habe.
Cheers
Martin Bertschi